Zero Waste Blog: Schaut auf diese Stadt!

Tuebingen Pixabay

To-go-Verpackungen kosten ab 2021 extra. Das hat der Tübinger Gemeinderat letzte Woche beschlossen, um Mehrwegverpackungen wieder eine Chance zu geben und die Vermüllung des öffentlichen Raums zu stoppen. Da auf Bundesebene nichts Vergleichbares zu erwarten ist, sollten möglichst viele Kommunen jetzt diesem Beispiel folgen.

Thüringen und Tübingen: Welchen Unterschied doch zwei Buchstaben machen. Während in Erfurt und Umgebung die parlamentarische Mehrheit die Rückkehr in die 1930er-Jahre probt,[1] geht sie in der schwäbischen Unimetropole auf pragmatische Weise ein wichtiges Problem der Gegenwart an. Ab dem 1. Januar 2021 wird eine Extrasteuer für nicht wiederverwendbares Geschirr, Besteck und Einweggetränkeverpackungen fällig: jeweils 50 Cent für jede Einwegdose, Einwegflasche oder Einwegbecher, jeweils 50 Cent für jedes Einweggeschirr (zum Beispiel Pizzakarton, Pommesschälchen aus Pappe oder Salatbox aus Plastik) und 20 Cent je Einwegbesteckset.[2] Pro Mahlzeit ist die Verpackungssteuer jedoch auf 1,50 Euro begrenzt.[3]

Um die betroffenen gastronomischen Betriebe bei der Umstellung auf Mehrweg zu unterstützen, stellt die Tübingen 50.000 Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung.[4] Ausnahmen gelten für Anbieter*innen, die ihre Speisen oder Getränke an nicht mehr als zehn Tagen pro Jahr auf zeitlich befristeten Veranstaltungen verkaufen.[5] Ebenfalls von der Steuer ausgenommen sind solche Verpackungen, die die Anbieter*innen vollständig zurücknehmen und einer stofflichen Verwertung zuführen, ohne dabei die öffentlichen Entsorgung zu nutzen.

Juristisch gut abgesichert

Tübingen ist nicht die erste Stadt, die den Einwegverpackungen den Kampf ansagt. Vermutlich ist sie aber die erste, die damit Erfolg hat. München hatte schon 1991 Mineralwasser in Einwegverpackungen verboten und scheiterte vor Gericht, weil unter anderem Edeka dagegen geklagt hatte.[6] Ebenfalls 1991 hatte Kassel eine Verpackungssteuer erhoben, die 1995 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof gebilligt und 1998 vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurde.[7] Angesichts dieser Vorgeschichte hatte Tübingen zwei Gutachten anfertigen lassen, die der Verpackungssteuer rechtliche Unbedenklichkeit bescheinigen. Wichtigster Punkt der Gutachten: Seit Erlass des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrWG) 2012 ist es auch unterhalb der Bundes- und Landesebene möglich, Programme zur Abfallvermeidung aufzustellen.[8]

Um wie viel Müll geht es in der 89.000-Einwohner-Stadt? Nach Schätzungen der Tübinger Stadtverwaltung dominiert der Verpackungsabfall von Speisen und Getränken zum unmittelbaren Verzehr in den Sommermonaten den Müll auf öffentlichem Grund und in öffentlichen Abfalleimern mit einem Anteil von rund 80 Prozent.[9] 2018 summierte sich dieser Müll auf 388 Tonnen und verursachte Kosten in Höhe von 106.000 Euro.[10] Betroffen von der Verpackungssteuer sind 185 Gaststätten, 68 Supermärkte, 53 Bäckereien, 46 Imbisse, 43 Cafés, 15 Lieferdienste, 10 Metzgereien, 7 Tankstellen, 7 Mensen bzw. Kantinen und 6 Eisdielen und eine noch nicht genau bekannte Zahl von Getränkeautomaten. Bei den Coffee-to-go-Einwegbechern, deren jährlicher Verbrauch allein in Tübingen auf drei Millionen geschätzt wird, rechnet die Stadt mit einer Verdrängung von 70 Prozent.[11]

Wer soll es machen, wenn nicht die Kommunen?

Natürlich gab es auch Widerstände gegen die Tübinger Verpackungsbesteuerung, die der Gemeinderat mit 25 zu 14 Stimmen beschloss.[12] Die Verpackungssteuerskeptiker*innen von FDP, CDU und Tübinger Liste verwiesen auf eine bundesweite Regelung, die in Planung sei. Nach Auskunft des Oberbürgermeisters Boris Palmer (Grüne) gibt es jedoch noch nicht einmal einen Referentenentwurf für ein solches Vorhaben.[13]

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat zwar vergangenen Mai bereits „rasche Entscheidungen“ der Bundesregierung in Sachen Einwegverpackungen angekündigt,[14] bislang deutet aber nichts darauf hin, dass ihren Worten Taten folgen könnten. Wünschenswert wäre daher, dass jetzt viele Kommunen dem Tübinger Beispiel folgen und Steuern auf Verpackungen beschließen. Das gilt übrigens gerne auch für Stadtstaaten wie Berlin.

Foto: Th G auf Pixabay